Buchungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hotel Göttsche, Scharbeutz

Grundlage der Buchungsbedingungen stellt der DEHOGA-Beherbergungsvertrag dar, der die Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag für beide Seiten verbindlich regelt. Dieser Vertrag wird durch aktuelle Rechtssprechung bestätigt.

§ 1 Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt worden ist.

§ 2 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

§ 3 Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

§ 4 Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (FeWo) 10%, bei Übernachtung/ Frühstück 20% des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30%, bei Vollpension 40% des Pensionspreises.

§ 5a Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

§ 5b Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

--

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung

HOTEL GÖTTSCHE 2006